Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind klassische Industriechemikalien, d. h. sie haben kein natürliches Vorkommen und wurden bis in die 1980er Jahre z. B. als Isolier- und Kühlflüssigkeit in Isolatoren und Transformatoren, als Hydraulikflüssigkeit sowie als Beimischungen in Kunststoffen, Weichmacher in Farben und Lacken und in Dichtungsmassen für Fugen eingesetzt.
In der Schweiz trat 1986 ein generelles PCB-Verbot in Kraft. 2001 wurden im Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention) die polychlorierten Biphenyle zusammen mit elf weiteren Substanzen oder Substanzgruppen – gemeinhin als das «dreckige Dutzend» bezeichnet – weltweit geächtet. Die unterzeichnenden Staaten haben sich verpflichtet, die Produktion und den Gebrauch stark einzuschränken oder zu verbieten. Auch die Schweiz hat die Konvention unterzeichnet und im Mai 2004 in Kraft gesetzt.