Obwohl der überwiegende Teil an Mikroorganismen harmlos ist oder sogar nützlich sein kann, sind bestimmte Keime z. B. in Lebensmitteln unerwünscht oder sogar gesundheitsgefährdend. Je nach Spezies haben diese einen entscheidenden Einfluss auf die Qualität, Haltbarkeit oder Sicherheit der untersuchten Produkte. Von besonderer Bedeutung sind Krankheits- und Verderbniserreger in Rohstoffen, Halbfabrikaten und Endprodukten, aber auch Hygieneindikatoren für den Herstellprozess innerhalb der Produktionsumgebungen.

Mikrobiologie
In der Mikrobiologie beschäftigen wir uns mit der Analytik und der Beherrschung von Mikroorganismen – vornehmlich Bakterien, Hefen und Schimmel.

GETRÄNKE
Bier, Mineralwasser, Fruchtsäfte, Erfrischungsgetränke, Wein, alkoholfreie Drinks, Kombucha, Gemüsesäfte, Obstwein, Met usw. – Getränke sind eines unserer analytischen Steckenpferde. Aus langjähriger Erfahrung sind wir in der Lage, die mikrobiologischen Ergebnisse zu bewerten, auch wenn abgesehen von Quell- und Mineralwasser das Lebensmittelrecht keine KBE1-Höchstwerte vorschreibt (siehe Verordnung über Getränke2). Kritisch wird es, wenn sich Hefen in einem Getränk mit gärfähigem Extrakt vermehren und durch Überdruck das Gebinde zum Bersten bringen können. Deshalb ist es wichtig, dass man in der Getränkemikrobiologie spezifische Methoden anwendet und relativ grosse Probenmengen untersucht.
1koloniebildende Einheiten; 2Anh. 1 Ziff. 1 (SR 817.022.12)

LEBENSMITTEL
Die zur Untersuchung eingereichten Lebensmittel stammen von industriellen und gewerblichen Lebensmittelherstellern, Grossverteilern, Gastronomie- und Cateringbetrieben, Produktentwicklern, anderen Dienstleistungslaboratorien, Rohstoffhändlern u. a. Nebst Endprodukten werden auch Zwischenprodukte sowie Abklatschtests von der Infrastruktur und von den Händen untersucht. Grundlage für eine Konformitätsaussage bilden das Schweizer LMG3 und die mitgeltenden Verordnungen, insbesondere die HyV4. Falls keine gesetzlichen Limiten zur Verfügung stehen, kann die Konformität auch aufgrund gängiger Fachliteratur oder individueller Kundenspezifikationen bewertet werden.
3Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG, SR 817.0); 4Verordnung über die Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln (Hygieneverordnung, SR 817.024.1)
WASSER
Wasser kennt zahlreiche Anwendungen – Baden, Duschen, Kochen, Trinken, Spülen, Lösen, Reinigen, Waschen, Verdünnen, Extrahieren, Rekonstituieren, Schwemmen usw. In vielen Fällen werden die mikrobiologischen Anforderungen an Trinkwasser (TBDV5) vorausgesetzt. Labor Veritas verfügt über eine breite Expertise im Bereich der Wasseranalytik und schliesst keine Anwendung aus. Aktuell steht nebst den klassischen Trinkwasserparametern AMK6, Escherichia coli, Enterokokken und Pseudomonas aeruginosa vor allem Legionella spp. bei unseren Wasserproben im Fokus, welche im Rahmen der Selbstkontrolle von öffentlich zugänglichen Duschanlagen, Sprudel- und Dampfbädern zu untersuchen sind.
5Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (SR 817.022.11); 6Aerobe, mesophile Keime

KOSMETIKA UND ARZNEIMITTEL
Wir führen bei Kosmetika mikrobiologische Prüfungen gemäss Produktanforderungen der Auftraggeber bzw. gegen Spezifikationen durch. Für die Untersuchung von Pharmazeutika und Reinstwasser verwenden wir die Methoden des Europäischen Arzneibuches (Ph. Eur.). Wir führen auch Untersuchungen unter GMP durch (zur Swissmedic-Zertifizierung von Labor Veritas AG siehe unter Zertifikate), allerdings nur unter der Voraussetzung, dass vorgängig ein entsprechender GMP-Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Labor Veritas AG abgeschlossen wurde.

INOKULATIONEN
Lebensmittel aus landwirtschaftlicher Produktion, die einen niedrigen Feuchtigkeitsgehalt aufweisen (z. B. Mandeln, Nüsse, Gewürze etc.), sind häufig natürlicherweise bereits mit einer Vielzahl an Mikroorganismen kontaminiert. Aufgrund niedriger aw-Werte ist eine Vermehrung und ein Wachstum für die meisten harmlosen und pathogenen Bakterien jedoch selten möglich. Salmonellen hingegen stellen eine potentielle Gefahr für den Verbraucher dar, da sie monatelang lebensfähig bleiben. Um diese Krankheitserreger in feuchtigkeitsarmen Lebensmitteln zu beherrschen, wird in der Regel ein thermischer oder anderweitiger Inaktivierungsschritt angewendet. Im Rahmen einer In-Plant-Prozessvalidierung kann die Eignung und Wirksamkeit dieser Verfahren durch eine log-Reduktion überprüft und belegt werden. Häufig werden hierbei Surrogate, also nicht-pathogene Mikroorganismen mit ähnlichen Eigenschaften (z. B. Hitzeresistenz) wie der Zielorganismus, eingesetzt. Labor Veritas unterstützt hierbei bei der gezielten Inokulation u. a. mit Enterococcus faecium (NRRL B-2354) sowie der anschliessenden Ermittlung der Keimreduktion, um belastbare und praxisnahe Validierungsdaten zu erhalten.

SPEZIELL IM FOKUS – LISTERIEN
Listerien sind weit verbreitet und können durch kontaminierte Lebensmittel übertragen werden. Aktuelle Beispiele sind Maiskörner in Mischsalaten oder geräucherte Forelle. In der Schweiz werden jährlich bis zu 80 Listeriose-Fälle rapportiert. Im schlimmsten Fall können schwere Infektionen sogar tödlich enden. Daher ist ein wirksames Monitoring von Produkten und Umgebungsproben in Bereichen mit erhöhtem Listerien-Risiko unabdingbar. Weitere Informationen siehe Spotlight Listerien.

FAQ
LEITUNG
Matthias Habann
Diplom-Biologe, Dr. sc. ETH Zürich
Leiter Analytik, Mitglied der Geschäftsleitung
Robin Hofmann
M.Sc. Systembiologie
Prüfleiter Mikrobiologie, stv. Abteilungsleiter
Zertifizierung nach ISO 9001:2015
Das Qualitätsmanagementzertifikat muss jeweils nach drei Jahren im Rahmen eines Rezertifizierungsaudits erneuert werden. Dazwischen findet jährlich ein Aufrechterhaltungsaudit statt.
Die Audits werden von der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) durchgeführt.


Akkreditierung nach ISO/IEC 17025:2017
Die Akkreditierung ist jeweils fünf Jahre gültig und wird ca. alle anderthalb Jahre einer Zwischenprüfung (Überwachungsaudit) unterzogen. Die Begutachtungen werden von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS durchgeführt. Die Prüfverfahren im akkreditierten Bereich sind im Anhang zur Akkreditierungsurkunde aufgelistet.


Swissmedic-Bewilligung
Die Bewilligung der Swissmedic zur chemischen, physikalischen und mikrobiologischen Qualitätskontrolle von Arzneimitteln bzw. deren Rohstoffe ist unbefristet gültig. Alle 2 Jahre findet eine Inspektion durch die Kantonale Heilmittelkontrolle Zürich statt.