Die Prüfberichte von Labor Veritas gehen elektronisch signiert per E-Mail an die Kundinnen und Kunden und sind ohne handschriftliche Unterschrift gültig.

Ein Prüfbericht oder Certificate of Analysis (CoA) ist grundsätzlich «in Stein gemeisselt»; Änderungen von bestehenden Prüfberichten sind nicht zulässig. Falls wegen eines kunden- oder laborseitigen Fehlers ein Prüfbericht korrigiert werden muss, wird ein neuer Prüfbericht generiert. Es wird die gleiche Prüfberichtnummer wie im Originalbericht verwendet, allerdings mit Buchstaben K und einer Ziffer beginnend bei 1 ergänzt. Dadurch ist erkennbar, dass mehr als eine Version des Prüfberichts existiert.

 

 

Auszug korrigierter Prüfbericht – K1 steht für korrigierte Version 1

Achtung Fälschung

Naheliegenderweise sind die Auftraggeber bzw. die Auftraggeberinnen mit den im Prüfbericht aufgeführten Ergebnissen nicht immer glücklich. Auch wenn man keine besonderen Fähigkeiten benötigt, ein PDF-File seinen Bedürfnissen anzupassen, sollte man im Falle eines Prüfberichts der Versuchung widerstehen, denn entsprechende Handlungen können strafrechtlich geahndet werden (siehe 11. Titel StGB).

unverfälschter Prüfbericht
unverfälschter «echter» Prüfbericht
manipulierter Prüfbericht (manipuliertes PDF-File)
manipulierter Prüfbericht (manipuliertes PDF-File), siehe rote Pfeile
manipulierter Prüfbericht (manipuliertes PDF-File)
manipulierter Prüfbericht (manipuliertes PDF-File), siehe rote Pfeile

Zur Gewährleistung der Fälschungssicherheit nutzen wir die Zertifizierungsdienste der Swisscom, damit sichergestellt ist, dass die in den Labor-Veritas-Prüfberichten eingebetteten Signaturen die Anforderungen von Art. 7 ZertES (Bundesgesetzes über die elektronische Signatur, SR 943.03) erfüllen. 

Echtheitsprüfung mit Adobe Acrobat Reader

Im Zweifelsfall kann mit Hilfe des Adobe Acrobat Reader überprüft werden, ob ein unverfälschter Prüfbericht vorliegt – oder eben nicht:

 

 

gültiger Prüfbericht

ungültiger Prüfbericht, weil nicht mehr unversehrt

Echtheitsprüfung mit Validator

Die Unversehrtheit des Dokuments bzw. die Gültigkeit der digitalen Signatur kann auch mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Validator geprüft werden:

gültiger Prüfbericht
ungültiger Prüfbericht, weil nicht mehr unversehrt
ungültiger Prüfbericht, weil nicht mehr unversehrt

Prüfleitung

Die im Prüfbericht einzusehende Signatur bezieht sich auf die juristische Person Labor Veritas AG, nicht auf die Prüfleiterin bzw. den Prüfleiter.

Auszug aus einem Prüfbericht – verantwortliche Prüfleitung

Dennoch ist die aufgeführte Person zweifellos jene Person, welche für die Korrektheit der Auftragsabwicklung geradesteht und die Plausibilitätsprüfung der im Bericht aufgeführten Analysenergebnisse verantwortet. Durch unser Laborinformationsmanagementsystem (LIMS) ist sichergestellt, dass für die Prüfleitung jeweils der Name jener Person eingesetzt wird, welche den Bericht abschliesst und für den Versand freigibt. Diese Zuordnung ist eindeutig und persönlich und kann im Audit Trail überprüft werden.

KONTAKT

Peter Kleinert

Dipl. Umwelt-Natw. ETH

Qualitätsbeauftragter

+41 44 283 29 99

+41 79 263 03 82

p.kleinert@laborveritas.ch

Akkreditierung nach ISO/IEC 17025:2017

Die Akkreditierung ist jeweils fünf Jahre gültig und wird ca. alle anderthalb Jahre einer Zwischenprüfung (Überwachungsaudit) unterzogen. Die Begutachtungen werden von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS durchgeführt. Die Prüfverfahren im akkreditierten Bereich sind im Anhang zur Akkreditierungsurkunde aufgelistet.

Zertifizierung nach ISO 9001:2015

Das Qualitätsmanagementzertifikat muss jeweils nach drei Jahren im Rahmen eines Rezertifizierungsaudits erneuert werden. Dazwischen findet jährlich ein Aufrechterhaltungsaudit statt. 

Die Audits werden von der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) durchgeführt.

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