Bacillus cereus ist ein Sporenbildner, der natürlicherweise im Erdboden vorkommt. Über Erde und Staub gelangt er auf pflanzliche (z. B. Gewürze, Reis, Getreideprodukte) und tierische Lebensmittel (z. B. Fleisch, Eier, Milchprodukte). Durch Biofilmbildung kann er auch über unzureichend gereinigte Produktionsanlagen wie Rohrleitungen übertragen werden.

Eigenschaften und Umgebungsbedingungen

Bacillus cereus ist ein Gram-positives, relativ grosses Stäbchenbakterium, das in seiner vegetativen Zellform oder als dauerhafte Spore im Lebensmittel vorkommen kann. Aufgrund seiner fakultativ anaeroben Eigenschaften wird das Wachstum von Bacillus cereus selbst durch eine Verpackung unter Schutzatmosphäre nicht vollständig gehemmt. Temperaturen zwischen 25 und 42 °C (wobei psychrophile Spezies sich selbst bei 4 °C noch vermehren können), pH-Werte zwischen pH 5.5 bis 7.0 und Wasseraktivitäten (aw-Werte) von mindestens 0.92 sind optimale Lebensbedingungen.

 

Bacillus cereus gilt als Überlebenskünstler, dank der Fähigkeit, Biofilm sowie Sporen zu bilden. Biofilm erschwert die Abtötung oder Beseitigung des Keims in den Herstellanlagen. Als Spore überdauert Bacillus cereus suboptimale Lebensbedingungen wie Hitze (Kochtemperaturen von 100 °C), Trockenheit (aw-Werte bis 0.27) oder chemische Einflüsse. [#BfRWeb] [#Behrs]

Betroffene Lebensmittel

Die Sporen von Bacillus cereus sind überall in der Erde und im Staub anzutreffen. Folglich ist bei allen Rohstoffen, welche direkt oder indirekt mit Erde in Berührung kommen, mit Bacillus-cereus-Kontaminationen zu rechnen.

 

Wenn sporenhaltige Lebensmittel erhitzt werden, danach in den kritischen Temperaturbereich gelangen (zwischen 10 und 60 °C) und zu lange dort verbleiben, können Bacillus-cereus-Sporen zum Auskeimen angeregt werden. Beispiele von küchen- oder konsumbereiten Lebensmitteln, bei welchen ein striktes Temperaturmanagement (Heisshaltung oder rasche Abkühlung) besonders wichtig ist:

 

gekochte Pasta
Tortellini-Suppe
Basmatireis, hier mit Koriander
Pasta-Salat, hier mit weiteren Zutaten
Weisse Quinoa
Kartoffelsalat
Reissalat, hier mit weiteren Zutaten

GESUNDHEITSRISIKEN

Krankheitsbilder

Die Bacillus-cereus-Gruppe umfasst derzeit 17 beschriebene, eng miteinander verwandte Spezies, die sich im Labor nur schwer unterscheiden lassen. Aus diesem Grund werden sie häufig als «präsumtive Bacillus cereus» bezeichnet. Innerhalb dieser Gruppe können auch Vertreter vorkommen, die zur Bildung von Toxinen fähig sind. Bacillus cereus kann zwei unterschiedliche lebensmittelbedingte Krankheitsbilder (Emetisches und  Diarrhöisches Syndrom) hervorrufen:

 

Emetische Stämme von Bacillus cereus

wachsen bei 4 bis 55 °C und können während der Vermehrung im Lebensmittel das Toxin Cereulid bilden. Die orale Aufnahme führt in der Regel innerhalb 0.5 bis 5 Stunden zu Symptomen wie Übelkeit und Erbrechen. Eine Menge von 105 bis 108 Zellen pro g Lebensmittel ist notwendig, damit genügend Toxine im Lebensmittel gebildet werden. Das Toxin weist eine aussergewöhnliche Hitzestabilität auf und kann durch thermische Behandlung oder übliche Hygienemassnahmen nicht mehr wirksam inaktiviert werden.

 

Diarrhöische Stämme von Bacillus cereus

verursachen typischerweise nach einer Inkubationszeit von 8 bis 15 Stunden erste Symptome wie Übelkeit, Bauchschmerzen und wässrigen Durchfall. Die Enterotoxine entstehen im Dünndarm nach der Aufnahme von vegetativen Zellen oder Sporen und können durch Hitze oder Säure leicht zerstört werden.

Krankheitsverlauf

Lebensmittelbedingte Erkrankungen durch Bacillus cereus verlaufen in der Regel relativ mild und dauern meistens weniger als 24 Stunden an. Dennoch sollten die Folgen nicht unterschätzt werden, je nach Toxinmenge und individueller Voraussetzung der infizierten Person kann die Krankheit kritisch verlaufen (z. B. Leberversagen).

 

RISIKOMINIMIERUNG

Die Einhaltung von GHP-Regeln (Regeln der Guten Herstellpraxis oder Verfahrenspraxis) – insbesondere in Küchen – spielen eine wichtige Rolle, um lebensmittelbedingte Risiken durch Bacillus cereus zu minimieren. Dazu zählen die Umsetzung von hygienischen Massnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen bei der Lagerung und Verarbeitung. Aber auch, falls erforderlich, eine ausreichende Konservierung von Zutaten und Fertigprodukten, gegebenenfalls durch Tyndallisierung (fraktionierte Sterilisation). Falls eine ausreichende Lebensmittelsicherheit nicht durch Hitzebehandlung gewährleistet werden kann, ist die Verwendung eines chemischen Konservierungsstoffes in Erwägung zu ziehen – unter Berücksichtigung der Anwendungsliste in der Zusatzstoffverordnung (ZuV) [#ZuV-Anh3].

 

Besonders wichtig für die Vermeidung von für Bacillus-cereus-Intoxikationen erforderlichen hohen Ausgangskeimzahlen ist aber das Temperaturmanagement. Denn nach der Erhitzung begünstigt die Kombination aus inaktivierter Konkurrenzflora und einem reichhaltigen Nährstoffangebot begünstigt die rasche Vermehrung der Bakterien, wodurch die Zellzahlen innerhalb kurzer Zeit stark ansteigen können [#BfR48-2020]. Speisen sollten deshalb nie unter 65 °C warmgehalten werden. Und wenn gekochte Speisen gekühlt werden, sollten diese im Kern den Temperaturbereich zwischen 65 und 7 °C so rasch als möglich durchlaufen (mithilfe eines Schockfrosters, Ausstreichen auf Blechen u. a.). [#BfR_Heisshaltung], [#DIN10508]

 

Nicht zuletzt sollte auch eine zu lange Lagerung von Lebensmitteln vermieden werden, da sie das Risiko mikrobieller Vermehrung erhöht.

 

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Gemäss der Schweizer Hygieneverordnung (HyV, SR 817.024.1) [#HyV] wird Bacillus cereus (präsumtiv) als Prozesshygienekriterium für bestimmte empfindliche Lebensmittel eingestuft. Dies betrifft insbesondere getrocknete Säuglingsanfangsnahrung sowie diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für Säuglinge unter sechs Monaten bestimmt sind. Hier gelten mikrobiologische Grenzwerte von m = 50 KBE/g und M = 500 KBE/g. 
 

Für hitzebehandelte, kalt oder aufgewärmt verzehrfertige Lebensmittel legt die Branchenleitlinie Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe einen Richtwert von 1'000 KBE/g fest [#BLV2021-2.2].


Ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) Richt- und Warnwerte für eine Vielzahl von Lebensmitteln, darunter Instantprodukte, Sandwiches, tiefgekühlte Fertiggerichte, Sushi, Dressings, Getreidemehl, Backwaren, Patisserie, Sahne, Müesli, Teigwaren, Mischsalate, Trockenpilze, Ölsaaten, Sprossen, getrocknete Kräuter, Speiseeis und Säuglingsnahrung [#DGHM]. Diese Werte dienen als praxisnahe Orientierung für Qualitätsmanagement und mikrobiologische Eigenkontrollen.

DIENSTLEISTUNG LABOR VERITAS AG

Labor Veritas AG bietet Unterstützung zur Verbesserung der Prozesshygiene sowie die Untersuchung von Lebensmitteln auf Bacillus cereus an. Unsere Methode richtet sich nach ISO 7932; damit wird Bacillus cereus (präsumtiv) in einem g Untersuchungsmaterial quantitativ nachgewiesen.

KONTAKT

Fabio Cavelti

M.Sc. Lebensmittelwissenschaften

Prüfleiter Mikrobiologie

+41 44 283 29 90

f.cavelti@laborveritas.ch

Robin Hofmann

M.Sc. Systembiologie

Prüfleiter Mikrobiologie, stv. Abteilungsleiter

+41 44 283 29 93

r.hofmann@laborveritas.ch

Zertifizierung nach ISO 9001:2015

Das Qualitätsmanagementzertifikat muss jeweils nach drei Jahren im Rahmen eines Rezertifizierungsaudits erneuert werden. Dazwischen findet jährlich ein Aufrechterhaltungsaudit statt. 

Die Audits werden von der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) durchgeführt.

Akkreditierung nach ISO/IEC 17025:2017

Die Akkreditierung ist jeweils fünf Jahre gültig und wird ca. alle anderthalb Jahre einer Zwischenprüfung (Überwachungsaudit) unterzogen. Die Begutachtungen werden von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS durchgeführt. Die Prüfverfahren im akkreditierten Bereich sind im Anhang zur Akkreditierungsurkunde aufgelistet.

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