Die Lebensmittelhersteller werden zwar nicht explizit erwähnt. Allerdings lassen die Definitionen für die Begriffe «Futtermittelunternehmen» und «Kraftfutter» sowie die Beschreibungen der Meldepflichten wenig Zweifel offen, dass die Lebensmittelunternehmen unter gewissen Voraussetzungen mitgemeint sind. Letzte Zweifel wurden ausgeräumt, als Labor Veritas zusammen mit dem Schweizer Brauerei-Verband für die Aktualisierung der Futtermittelleitlinie für Brauerei-Nebenprodukte beim Bundesamt für Landwirtschaft vorstellig wurde und auch die Meldepflichten zur Sprache kamen.
Fazit: Es empfiehlt sich, in den kommenden Monaten allfällige Meldepflichten im Zusammenhang mit dem Futtermittelrecht zu überprüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Massnahmen einzuleiten.