Inhaltsverzeichnis

    Nach den abgelehnten Volksinitiativen für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung (Trinkwasserinitiative) und für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide (Pestizid-Initiative) hat das Parlament 2021 die Einführung der Meldepflicht für den Verbrauch und Handel von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sowie den Handel von Nährstoffen beschlossen.

    Informationen zu digiFLUX gibt es im Internet schon länger. Die Zeit drängt nun langsam, da die Meldepflicht Anfang 2027 einsetzt und auch Lebensmittelhersteller, die Produkte an Landwirte abgeben, betroffen sind. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat für Meldeplattform digiFLUX eine Website eingerichtet:

     

    Website/Header digiFLUX

    Die Lebensmittelhersteller werden zwar nicht explizit erwähnt. Allerdings lassen die Definitionen für die Begriffe «Futtermittelunternehmen» und «Kraftfutter» sowie die Beschreibungen der Meldepflichten wenig Zweifel offen, dass die Lebensmittelunternehmen unter gewissen Voraussetzungen mitgemeint sind. Letzte Zweifel wurden ausgeräumt, als Labor Veritas zusammen mit dem Schweizer Brauerei-Verband für die Aktualisierung der Futtermittelleitlinie für Brauerei-Nebenprodukte beim Bundesamt für Landwirtschaft vorstellig wurde und auch die Meldepflichten zur Sprache kamen.

     

    Fazit: Es empfiehlt sich, in den kommenden Monaten allfällige Meldepflichten im Zusammenhang mit dem Futtermittelrecht zu überprüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Massnahmen einzuleiten.

    KONTAKT

    René Eisenring

    Dipl. Lm-Ing. ETH, Dr. sc. techn.

    Geschäftsleiter

    +41 44 283 29 31

    +41 79 636 91 65

    r.eisenring@laborveritas.ch

    nach oben nach oben