Im Lebensmittelsektor ist einigen Stakeholdern bisher entgangen, dass der Vorentwurf eines revidierten Lebensmittelgesetzes unterwegs bzw. online ist.

Der Grund liegt darin, weil das Lebensmittelgesetz (zumindest der Vorentwurf davon) als Anhang eines Bundesbeschlusses zur Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen und als solcher Teil des grossen Vernehmlassungspakets Schweiz-EU (Bilaterale III) ist. Die Vernehmlassungsfrist endet am 31.10.2025.

Kontakte für lebensmittelrechtliche Fragen

Lukas Hess

B.Sc. Lebensmitteltechnologie

Leiter Beratung, Mitglied der Geschäftsleitung

+41 44 283 29 66

+41 79 474 59 41

l.hess@laborveritas.ch

René Eisenring

Dipl. Lm-Ing. ETH, Dr. sc. techn.

Geschäftsleiter

+41 44 283 29 31

+41 79 636 91 65

r.eisenring@laborveritas.ch

Wir sind nicht juristisch gebildet, haben aber zumindest eine CAS-Weiterbildung in Lebensmittelrecht erfolgreich absolviert und uns in unserem Tagesgeschäft mit verschiedenen lebensmittelrechtlichen Fragen auseinandergesetzt. Wir verfolgen aufmerksam die rechtlichen Änderungen, weil wir regelmässig mit Compliance-Fragen – z. B. bei der Beurteilung der Einhaltung von Grenzwerten – konfrontiert werden.

 

Oft ist unsere Unterstützung als Sparringspartner bei einer ersten Auslegeordnung gefragt, bevor man erforderlichenfalls zu spezialisierten Beratern/Beraterinnen geht.

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