Rückstände im Bio-Bereich

Die Weisung 2019/2 zielt darauf ab, im Einzelfall die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die biologische Produktion und der lebens- und futtermittelrechtlichen Bestimmungen, sowie die Gewährleistung des lebensmittelrechtlichen Täuschungsschutzes sicherzustellen. Das Dokument regelt das Vorgehen bei Rückständen von Pflanzen- und Vorratsschutzmitteln. Bei Pestizidrückständen aus anderen Anwendungen (z.B. Biozide) und bei Rückständen oder Verunreinigungen mit anderen Kontaminanten kann es als Orientierungshilfe beigezogen werden (siehe Anmerkungen des Anhangs).

 

Links/Dokumente:

  • online BLV Weisungen
  • online BLW Biolandbau
  • download (pdf) BLV Weisung 2019/2: Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich
  • download (docx) BLV Rückstandsfall im Bio-Bereich: Formular für die Meldung an die Vollzugsstelle
  • online CH Bundesrecht LMG, SR 817.0
  • online CH Bundesrecht LGV, SR 817.02
  • online CH Bundesrecht Bio-Verordnung, SR 910.18
  • online CH Bundesrecht VPRH, SR 817.021.23


Peter Kleinert

dipl. Umwelt-Natw. ETH

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dipl. Chem. HTL

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Labor Veritas analysiert ebenfalls Lebensmittel auf Pestizide und anderweitige Rückstände. Peter Kleinert und Markus Lüönd plausiblisieren entsprechende Messergebnisse und stellen bei der Beurteilung sicher, dass die Entscheidungsregeln korrekt angewendet werden.