Pestizidmetaboliten in Wasser

Neben den eigentlichen Wirkstoffen von Pflanzenschutzmitteln müssen auch deren relevante Metaboliten die Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser erfüllen, sprich die Höchstwerte für Pestizide einhalten. Welches sind nun aber relevante und welches nicht relevante Metaboliten? Die TBDV (SR 817.022.11) nennt für Pestizide in Trinkwasser die folgenden Höchstwerte:

  • Einzelnes Pestizid: 0.1 µg/l (*)
  • Aldrin, Dieldrin, Heptachlor und Heptachlorepoxid: 0.03 µg/l
  • Summe aller Pestizide: 0.5 µg/l

(*) Die TBDV definiert unter den Bemerkungen in Anh. 3: «Als ‹Pestizide› gelten die in Art. 2 Abs. 1 Bst. a VPRH definierten Wirkstoffe sowie die für das Trinkwasser relevanten Metaboliten.» Was unter relevanten Metaboliten zu verstehen ist, geht aus der TBDV nicht hervor. Auch in der Umweltschutzgesetzgebung sucht man vergebens nach einem entsprechenden Hinweis. So hält die Gewässerschutzverordnung (GschV) als ökologisches Ziel zwar fest, dass im Grundwasser keine künstlichen, langlebigen Stoffe enthalten sein dürfen; genauer umschrieben wird das aber nicht. Unter den  Anforderung an Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird, gelten hier für organische Pestizide ebenfalls 0.1 µg/l je Einzelsubstanz.

Klärung schafft die Publikation des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLV), der Agroscope und des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), welche laufend aktualisiert wird:

Eine umfassende Tabelle mit der Einstufungen der Relevanz und entsprechender Begründung findet sich im tabellarischen Anhang. «Für Metabolite, die gemäss Modellrechnung in tieferen Konzentrationen als 0.1 µg/l im Grundwasser prognostiziert werden und für die laut der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kein Grundwasserrisiko besteht, erfolgt keine Relevanzbeurteilung». [1]

Was gilt aber für die nicht relevanten Metaboliten? Gemäss einem Leitfaden der EU soll ab einer Konzentration von 0,75 µg/l in einer zusätzlichen Beurteilung das toxikologische oder ökotoxikologische Risiko für das Grundwasser abgeklärt werden. Bei Werten ab 10 µg/l sollen Massnahmen ergriffen werden. [2, 3]

 

Links/Dokumente:

  • download (pdf) BLW, BLV Relevanz von Pflanzenschutzmittel-Metaboliten im Grund- und Trinkwasser [1]
  • download (pdf) EC Guidance document on the assessment of the relevance of metabolites in groundwater of substances regulated under Council Directive 91/414/EEC, February 2003 [2]
  • download (pdf) BLW, BAFU, BAG Pestizide: nicht relevante Metaboliten von Wirkstoffen aus Pflanzenschutzmitteln im Trinkwasser; Informationsschreiben Nr. 168, November 2012 [3]
  • online CH Bundesrecht Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV), SR 817.022.11
  • online CH Bundesrecht Gewässerschutzverordnung (GSchV), SR 814.201


Peter Kleinert

dipl. Umwelt-Natw. ETH

Qualitätsbeauftragter

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Oleg Altergott

M.Sc. Water Science

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Anmerkung: Labor Veritas untersucht schon seit vielen Jahren im Auftrag von Behörden und Ämtern Rückstände in Grund- und Oberflächenwässern. Wir haben ein Scteening für Wasserpestizide entwickelt, in welchem auch die relevanten Metaboliten enthalten sind. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Peter Kleinert und Oleg Altergott gerne zur Verfügung.