Eigenkontrolle Saugfahrzeuge

Welche Anforderungen müssen Saugfahrzeuge mit integrierter Abwasservorbehandlungen einhalten, damit das aufbereitete Wasser zur Rückspülung verwendet werden darf? Ein vom BAFU veröffentlichtes Informationsschreiben der Kantone dient als Orientierungshilfe.
 

Abgepumpte Strassenschächte mit Tauchbogen sollen nach der Entleerung wieder aufgefüllt werden. Heute sind vermehrt Saugfahrzeuge im Einsatz, die über eine integrierte Abwasserbehandlung verfügen (z. B. Filtration und nachfolgende Flockung). Wird das behandelte Wasser als Rückspülwasser verwendet, müssen die durch die Behörden festgelegten Anforderungen eingehalten werden. Die gesetzliche Grundlage liefert Anhang 3.3 Ziffer 1 der Gewässerschutzverordnung (GschV). Für den Einsatz von Saugfahrzeugen mit integrierter Abwasservorbehandlung ist in jedem Kanton, in dem Aufträge ausgeführt werden, eine Bewilligung nötig. Eine Information an Unternehmer, die solche Fahrzeuge einsetzten möchten, findet sich auf der Webseite des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Sie umfasst im Wesentlichen die folgenden Punkte:

  • einzureichende Gesuchsunterlagen
  • Festlegung der Testphase – drei repräsentative Abwasseranalysen am Ende einer Fuhre bzw. beim letzten Schacht von jedem Schachttyp, jeweils vor und nach der Behandlung des Abwassers
  • zu bestimmende Parameter von Rückspülwasser aus Strassensammlern bzw. Schlammsammlern und Mineralölabscheidern (siehe Parameter unter Eigenkontrolle)
  • Verbot der Vermischung oder Verdünnung von unterschiedlichen Abscheiderinhalten
  • Pflicht zur Reinigung variabel eingesetzter Saugwagen und zur Information von Biogasanlagen, falls Flockungsmittel enthalten sind
  • Pflicht zur Eigenkontrolle – Beschreibung und Dokumentation der Probenahme sowie Erfassung der rückgespülten Abwassermengen (Kubikmeter/Monat) und monatliche Analyse der folgenden Parameter aus einer Rückspülwasserprobe des Saugfahrzeuges durch ein zertifiziertes/akkreditiertes Labor (Auszug aus KVU-Informationsschreiben [*]):

Die erhobenen Eigenkontrolldaten sind regelmässig an die kantonalen Fachstellen zu senden oder auf Verlangen abzugeben. Falls die Grenzwerte innerhalb eines Jahres stets eingehalten werden, kann die Analysenhäufigkeit nach Absprache mit den Fachstellen reduziert werden.

 

Links/Dokumente:

  • online BAFU Umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen aus Strassenschächten sowie Mineralöl- und Fettabscheidern
  • download (pdf) KVU Informationen zum Einsatz von Saugwagenfahrzeugen mit integrierter Abwasservorbehandlung [*]
  • online CH Bundesrecht Gewässerschutzverordnung (GSchV), SR 814.201


Peter Kleinert

dipl. Umwelt-Natw. ETH

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