Bewilligung für Betäubungsmittel

Labor Veritas AG hat die Bestimmung von Cannabinoiden mittels LC-MS/MS schon länger im Leistungsangebot. Bis jetzt wurden nur CBD-Produkte mit einem THC-Gehalt von < 1 % untersucht, die nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Aufgrund von Kundenbedürfnissen haben wir unsere Ausnahmebewilligung ergänzen lassen und dürfen jetzt auch THC-haltige Produkte (> 1 % THC) analysieren.

Nahaufnahme von Cannabispflanzen, Adobe Stock 277039926