Die Weisung 2019/2 zielt darauf ab, im Einzelfall die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die biologische Produktion und der lebens- und futtermittelrechtlichen Bestimmungen, sowie die Gewährleistung des lebensmittelrechtlichen Täuschungsschutzes sicherzustellen. Das Dokument regelt das Vorgehen bei Rückständen von Pflanzen- und Vorratsschutzmitteln. Bei Pestizidrückständen aus anderen Anwendungen (z.B. Biozide) und bei Rückständen oder Verunreinigungen mit anderen Kontaminanten kann es als Orientierungshilfe beigezogen werden (siehe Anmerkungen des Anhangs).
Links/Dokumente:
- online BLV Weisungen
- online BLW Biolandbau
- download (pdf) BLV Weisung 2019/2: Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich
- download (docx) BLV Rückstandsfall im Bio-Bereich: Formular für die Meldung an die Vollzugsstelle
- online CH Bundesrecht LMG, SR 817.0
- online CH Bundesrecht LGV, SR 817.02
- online CH Bundesrecht Bio-Verordnung, SR 910.18
- online CH Bundesrecht VPRH, SR 817.021.23
Peter Kleinert
dipl. Umwelt-Natw. ETH
Qualitätsbeauftragter
+41 44 283 29 99
+41 79 263 03 82
Markus Lüönd
dipl. Chem. HTL
Abteilungsleiter Chemie, Technischer Leiter, fachtechnisch verantwortliche Person
+41 44 283 29 37
+41 79 660 34 86
Labor Veritas analysiert ebenfalls Lebensmittel auf Pestizide und anderweitige Rückstände. Peter Kleinert und Markus Lüönd plausiblisieren entsprechende Messergebnisse und stellen bei der Beurteilung sicher, dass die Entscheidungsregeln korrekt angewendet werden.