Elimination von Mikroverunreinigungen

Unter Mikroverunreinigungen versteht man im allgemeinen organische Stoffe, welche in Gewässern im Spurenbereich vorkommen. Es handelt sich dabei um Rückstände von Medikamenten, Pflanzenschutz-mitteln, Pflegeprodukten oder Haushaltschemikalien. Typische Eintragswege sind neben dem kommunalen Abwasser auch Strassenabwässer sowie die Landwirtschaft.

Da Mikroverunreinigungen in herkömmlichen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) nicht oder nur teilweise entfernt werden, hat das Parlament im März 2014 beschlossen, ausgewählte Abwasserreinigungs-anlagen in der Schweiz für die Elimination von Mikroverunreinigungen aufzurüsten. Als zusätzliche Ausbaustufen kommen z.B. die Ozonung oder die Pulveraktivkohle-Behandlung in Frage. Dabei soll ein Reinigungseffekt von 80 Prozent gegenüber dem Rohwasser erzielt werden. Für die Messung der Reinigungsleistung werden folgende zwölf Substanzen vorgeschlagen:
Aus diesen Stoffen müssen die kantonalen Vollzugsbehörden bei der Messung des Reinigungseffektes insgesamt mindestens sechs Stoffe auswählen. Durch diese Auswahl ist eine genügende Flexibilität gewährleistet und der Reinigungseffekt kann auch überwacht werden, wenn einzelne der zwölf Stoffe im Abwasser einer bestimmten ARA nicht vorkommen. Aus der Gruppe der sehr gut eliminierbaren Stoffe müssen mindestens vier und aus der Gruppe der gut eliminierbaren Stoffe mindestens zwei Stoffe ausgewählt werden.

Labor Veritas AG bietet analytische Untersuchungen von Mikroverunreinigungen an – für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Peter Kleinert (p.kleinert@laborveritas.ch, Mobile +41 79 263 03 82). Oder laden Sie unser Spotlight Nr. 1, welches per Juli 2015 aktualisiert wurde, herunter.

Links/Dokumente:

  • download (pdf) BAFU Erläuternder Bericht zur Änderung der Gewässerschutzverordnung, M473-0796, 22.12.2014
  • download (pdf) Labor Veritas AG Mikroverunreinigung im Abwasser – Substanzen zur Beurteilung der Reinigungsleistung von ARAs, Spotlight Nr. 1, Stand Juli 2015